Julian Charrière und Julius von Bismarck, zwei Ausnahmekünstler unserer Zeit, vereint eine besondere Herangehensweise an das Kunstschaffen: Mit Forschungsreisen und quasi-naturwissenschaftlichen Experimenten nähern sie sich dem Thema ihres Interesses, um ihren eigenen Hypothesen dazu Ausdruck zu geben. Seit sich Charrière und von Bismarck bei ihrem Studium bei Olafur Eliasson an der Universität der Künste in Berlin kennenlernten, teilen sie sich ein Atelier und arbeiten auch projektweise zusammen.
Im Kunstpalais Erlangen findet vom 2.12.2018 – 4.2.2019 ihre erste gemeinsame Ausstellung in Deutschland statt. Julian Charrière (*1987 in Morges, Schweiz) ist fasziniert von Geologie und Archäologie. So hat er für seine große Installation auf der Venedig Biennale 2017 aus der bolivianischen Salzwüste Salar de Uyuni Sedimente extrahiert und damit eine Salzsäulen-Landschaft gebaut. Mit diesen Grabungen in der Salzwüste nimmt Charrière Grabungen am selben Ort weit größeren Ausmaßes vorweg, denn die Salzwüste ist zugleich das weltweit größte Lithium-Lager – einer der wichtigsten Rohstoffe der digitalen Welt.
Viele der Arbeiten von Julius von Bismarck (*1983 in Breisach am Rhein) kennzeichnen Bewegung, vor allem im Kreis. So hat er etwa für die Art Basel Unlimited 2015 ein Egocentric System geschaffen: Auf einer parabolförmigen Drehscheibe richtete er sich mit Matratze, Schreibtisch, Laptop und Essen ein und verbrachte die gesamte Laufzeit der Messe auf diesem Raum in ständiger Bewegung unter dem Einfluss von Gravitation und Zentrifugalkraft. Mit anderen Arbeiten, etwa dem Video Irma über den Hurrikan in Florida, thematisiert er unseren Umgang mit der Natur und dem Klimawandel. Bei aller Unterschiedlichkeit und Eigenständigkeit der Arbeiten von Charrière und von Bismarck vereint sie der Anspruch, mit ihrer Kunst eine intensive Reflexion über unser Verhältnis zur Natur und unseren Platz in der Gesellschaft anzustoßen.
Fotocredits:
Julian Charrière, Snow, Ausschnitt, Foto © Julian Charrière
Charrière und v. Bismarck, Some Pigeons, © Charrière, v. Bismarck