Zuerst einmal, der Fall Bayerlein, oder die „Causa Bayerlein“, wie man hierzulande so gerne sagt, ist noch nicht abgeschlossen. Zwar sind seine Bilder aus den offiziellsten Räumen des Bamberger Rathauses, also dem Sitzungssaal des Stadtrates und dem Trauungszimmer beim Standesamt entfernt worden, aber noch gibt es ja einen ganzen Weg, also eine kleine Straße. in der Weltkulturerbestadt, um den noch gestritten wird. Wir wollen uns hier aber auf die „Kunst des Fritz Bayerlein“ konzentrieren. Wobei, vielleicht ist es ja gar nicht die Kunst, die hier auf dem Prüfstand stand, sondern vielmehr die Person dieses Künstlers, der gleichzeitig bekennender Nationalsozialist und Antisemit war. Einen großen Aufsatz des Historikers Prof. Dr. Andreas Dornheim und etliche Berichterstattungen, unter anderem von Horst Gehringer (Leiter des Stadtarchivs Bamberg), Dr. Regina Hanemann (Leiterin der Bamberger Museen) und Ulrike Siebenhaar (Kulturreferentin der Stadt Bamberg) später, wurden die fraglichen Bilder nach dem Antrag einer Fraktionszweckgemeinschaft aus “Grünes Bamberg“, „ödp“, „Volt“, „SPD“, „Bamberger Linke Liste“ und „Die Partei“ abgehängt und zunächst verwahrt. Die Begründung, scheinbar so einfach wie kurz. Der Maler selbst sei, wie bereits vorab erwähnt, aktiver Nationalsozialist und bis zu seinem Tod im Jahr 1955 bekennender Antidemokrat gewesen. Darüber hinaus seien die aufgehängten Werke untrennbar mit der Blut-und-Boden-Ideologie der Nationalsozialisten verbunden. So weit, so gut und so nachvollziehbar, wer möchte schon Nazikunst an einem solch exponierten Ort wie dem Bamberger Rathaus hängen sehen? Fast kein Tag verging, ohne dass man nicht irgendwelche Neuigkeiten zu diesem Thema hörte. Fast hatte es den Anschein, der Fall Bayerlein beherrsche die (nicht nur lokalen) Medien. Und trotzdem ergeben sich bei der Betrachtung des Sachverhalts einige Fragen, die wir versucht haben, mit mehreren Akteurinnen der „Causa Bayerlein“ zu klären. Wir haben die Meinungsführerin von „Grünes Bamberg“, Vera Mamerow, Dr. Regina Hanemann (Leiterin der Bamberger Museen und damit Verwalterin des Bayerlein Erbes) und Ulrike Siebenhaar (Kulturreferentin der Stadt Bamberg) befragt, um noch ein wenig mehr Licht in die Angelegenheit zu bringen. Beispielsweise warum es so lange gedauert hat um 2020 zu dieser Entscheidung zu gelangen, schließlich reichen die ersten Anträge für diese Maßnahme ja bereits bis in das Jahr 1992 zurück, also fast 30 Jahre. Oder aber warum man das Werk nicht getrennt vom Maler sehen kann, zumal sich auch der bereits eingangs erwähnte Prof. Dr. Dornheim zur Frage der sogenannten „Blut-und-Boden-Kunst“ in seinem Aufsatz eher verneinend äußerte. Jede Menge Dunkel und wir hoffen, dass die Antworten der Befragten ein wenig Licht dahin bringen. Als Erste lassen wir die Leiterin der Bamberger Museen, Frau Dr. Regina Hanemann, zu Wort kommen.
Dr. Regina Hanemann: Ein Blick in die aktuellste Literatur zeigt, dass es natürlich auch in vielen anderen Orten in Deutschland ähnliche Fälle gibt. Künstler und Künstlerinnen, die lange Zeit hoch angesehen waren, nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch ungebrochen weiter verehrt wurden, ohne dass man nach ihrer Vergangenheit fragte, gab es in der ganzen Bundesrepublik. Das Beispiel Emil Nolde hat gezeigt, wie lange es auch oder gerade bei einer der ganz großen Ikonen der Moderne dauern konnte, bis eine widersprüchliche Gesinnung offen diskutiert werden konnte. Dabei muss man bedenken, dass es auch in der politischen Landschaft sehr lange – bis weit in die 1970er-Jahre – gedauert hat, bis man tatsächlich zu einer Aufarbeitung bereit war (siehe den berühmt-berüchtigten Satz Hans Filbingers, "Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“). Erst spät hat man erkannt, dass die Einstufung durch die Entnazifizierungsverfahren oft sehr pauschal betrachtet worden war. Vom Schlimmsten zum weniger Schlimmen zum Erträglichen. Im Bereich der Kunstgeschichte hat man auch lange sehr schwarz-weiß gedacht. Nolde und auch Bayerlein zeigen uns, dass die Sachlage sehr viel diffiziler ist.
Dr. Regina Hanemann: Ich glaube, dass es nicht daher kommt, dass das Thema Kunst im Nationalsozialismus oder Bayerlein allgemein so aufgewühlt hat. Sondern es ist die langanhaltende Diskussion um das Abhängen der Bilder im Sitzungssaal, die im Stadtrat seit 30 Jahren geführt wird. Was jetzt passiert ist, war eine politische Entscheidung, die erst durch die augenblicklichen Mehrheitsverhältnisse möglich geworden war.
Dr. Regina Hanemann: Als Museumsdirektorin sehe ich die schiere Menge der Bilder von Bayerlein, die wir bewahren, durchaus kritisch. Der Umgang mit künstlerischen Nachlässen gehört zu den schwierigen Aufgaben im Museum. Heute trifft man bei einer Übernahme eher eine Auswahl. Für mich als Kunsthistorikerin ist selbstverständlich, dass man die Bilder in ihrem Gesamtzusammenhang sieht – ganz unabhängig von persönlichem Gefallen und Nichtgefallen, das für kritische Museumsmenschen keine Rolle spielen darf. Wir bewahren die Bilder auch als Geschichtsdokumente, das sind und bleiben sie, und genau als solche muss man sie auch diskutieren.
Dr. Regina Hanemann: Das kann man, muss man aber nicht. Beides sind verständliche Positionen. Letztlich ist das eine Wertungsfrage. Die muss aber immer am Ende einer kritischen Auseinandersetzung stehen, nicht am Anfang.
Dr. Regina Hanemann: Unter den Werken Bayerleins, die sich in städtischem Besitz befinden, gibt es kaum solche, die man von der Motivgebung als „Blut-und-Boden-Kunst“ bezeichnen kann. Den Schwerpunkt bilden ideologisch unverfängliche Themen wie Landschaften, Parks (z.B. Seehof, Nymphenburg, Salzburg), einige Interieurs. Es ist generell oft nicht einfach, eine klare Einteilung zwischen Motiven zu treffen, die eindeutig nationalsozialistischer Ideologie verpflichtet sind oder auch nicht. Das zeigt vielleicht ein Werk ganz gut, das eine Ausnahme unter den genannten Standardthemen Bayerleins ist: Das Gemälde mit der Inv. Nr. 620 zeigt eine Ernteszene vor der Silhouette Bambergs, im Vordergrund eine Bauernfamilie: der Vater arbeitet, die Mutter hat einen Säugling auf dem Arm. Wüsste man nichts über den Maler oder den Kontext, wäre es vielleicht eine kitschige Verklärung einer Idee von Landleben und Familie, nicht mehr und nicht weniger. Kennt man den Titel – „Die Fruchtbarkeit“ – und weiß man, dass es zwischen 1940/1944 entstand und im Bamberger Standesamt hing, stellt sich die Sache natürlich in einem besonderen Licht dar. Und wenn man das weiß, kann man es jetzt in ein bestimmtes Themenfeld einordnen, das in der nationalsozialistischen Kunst eine große Rolle spielt. Auch hier gilt: Wir kommen nicht drum herum, genau hinzusehen.
Dr. Regina Hanemann: 180 Gemälde, davon aber viele doppelseitig bemalt, was bei den Zahlenangaben zu Verwirrungen führt.
Dr. Regina Hanemann: Einige wenige Bilder hängen in städtischen Büros, andere sind an staatliche Behörden ausgeliehen.
Dr. Regina Hanemann: Daran krankt es in der allein auf Bamberg zentrierten Diskussion: Niemand hat sich bisher die Mühe gemacht, das herauszufinden. Mit dem Künstler Bayerlein in allen Facetten hat man sich kaum beschäftigt. In der Hitze der Diskussion um die Bewertung hat man die Bestandaufnahme vernachlässigt. Ein Ausstellungsprojekt, dass ein Baustein dafür hätte sein können, wurde zunächst abgelehnt.
Dr. Regina Hanemann: Gleichstellen funktioniert auf diesem Gebiet eigentlich nie. Jeder Fall ist anders gelagert. Nolde war überzeugter Nationalsozialist der ersten Stunde, er war Antisemit, und musste schließlich doch erstaunt zusehen, wie seine progressive expressionistische Kunst vom Mainstream der Nazis als „entartet“ diffamiert wurde. Das hat er nach dem Krieg offensiv benutzt, um sich als Opfer zu stilisieren, und die Kunstwelt ist ihm darin allzu bereitwillig und blauäugig gefolgt. Bayerlein dagegen war nie ein progressiver Maler, und er beharrte auch nach dem Krieg auf seinen politischen Überzeugungen. Das macht den Vergleich schwierig – zeigt aber umso deutlicher, dass man sich differenziert und historisch präzise mit seinem Fall beschäftigen muss.
Kommentar: Sind wir nun etwas schlauer? Immerhin haben wir erfahren, dass es unter den Bildern Bayerleins, zumindest unter denen die sich im städtischen Besitz befinden, kaum welche gibt, die man von der Motivgebung her als Blut-und-Boden-Kunst bezeichnen kann. Es ist demnach eminent wichtig, die Bilder im richtigen, sachlichen Kontext zu betrachten, der dann eventuell auch eine andere Deutung zulässt. Und wir haben gelernt, dass es in Bamberger Amtsstuben schon noch das ein oder andere Gemälde Fritz Bayerleins gibt, das dort die Wand verschönert. Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen? Müssen nicht kategorisch alle Bilder abgehängt werden? Diese und die Frage nach dem „wie geht es jetzt weiter“ haben wir der Kulturreferentin der Stadt Bamberg gestellt, Ulrike Siebenhaar.
Ulrike Siebenhaar: Ja.
Ulrike Siebenhaar: Insgesamt sind rund 10 Gemälde als Leihgabe bei Behörden in Bamberg oder in städtischen Ämtern. Ich bitte um Verständnis, dass wir aus versicherungstechnischen Gründen keine genaue Angabe machen können welches Bild wo hängt.
Ulrike Siebenhaar: Zum Teil befinden sich die Gemälde im Rückholverfahren.
Ulrike Siebenhaar: Es war eine politische Entscheidung die Gemälde Fritz Bayerleins aus dem Sitzungssaal und dem Trauungsaal zu entfernen. Zu keiner Zeit war eine „Abräumungsaktion“ aller anderen Gemälde angedacht.
Ulrike Siebenhaar: Büros sind keine öffentlichen Sitzungssäle. Prof Dornheim bezieht sich immer nur auf die vier Gemälde im Sitzungs- und im Trauungssaal.
Ulrike Siebenhaar: Nein.
Ulrike Siebenhaar: Ich darf in diesem Zusammenhang auf den Sitzungsvortrag der letzten Sitzung verweisen. Und um Missverständnissen vorzubeugen: Es wird keine Ausstellung aller Bayerlein-Bilder geben, die noch dazu rein qualitativ nicht alle dazu geeignet sind, gezeigt zu werden. Vielmehr soll es eine Ausstellung sein, die die Kunst des Nationalsozialismus in Bamberg im Kontext der Zeit zeigt und einordnet. Dem vorgeschaltet soll in jedem Fall ein wissenschaftliches Kolloquium der Uni Bamberg werden.
Ulrike Siebenhaar: Es gibt eine Vielzahl von Überlegungen und Vorschlägen zu einer möglichen Neugestaltung des Sitzungssaals. Eine Entscheidung dazu trifft der Stadtrat. Die Stadt Bamberg wird dazu vermutlich im kommenden Jahr differenzierte Vorschläge unterbreiten.
Ulrike Siebenhaar: Es wird konkret darauf hingearbeitet. Vor allem mir Frau Dr. Keß und Herrn Prof. Zuschlag bin ich in direktem Kontakt. Zunächst wird es aber das wissenschaftliche Kolloquium geben.
Kommentar: Gemäß Wortlaut bezog sich der Antrag der Fraktionszweckgemeinschaft „Grünes Bamberg“, „SPD“, „ödp“, „Volt“, „Die Partei“ und „Bamberger Linke Liste“ vom Juni 2020 lediglich darauf, „… die für den Ratssaal des Rathauses am Maxplatz im Jahr 1937 angeschafften Bilder des Nationalsozialisten, Antisemiten und Rassisten, des Bamberger Malers Fritz Bayerlein – zwei Stadtansichten – aus dem Sitzungssaal sowie die ebenfalls von Bayerlein stammenden Bilder im Trauungssaal umgehend zu entfernen und einer didaktischen Aufarbeitung zuzuführen.“ Warum genau diese Bilder und warum nicht auch alle anderen, die noch in irgendwelchen Rathauszimmern / Büros hängen? Und warum war den Antragstellern eine eindeutige Kennzeichnung der hängenden Bilder, wie sie unter anderem auch von Prof. Dr. Dornheim als Minimalmaßnahme vorgeschlagen wurde, nicht ausreichend? Diese und weitere Fragen haben wir der Meinungsführerin des damaligen Antragzweckbündnisses, Frau Vera Mamerow (Grünes Bamberg) gestellt.
Vera Mamerow: Der Ratssaal ist ein Raum demokratischer Meinungsbildung. In Ratssälen hatten seit dem Spätmittelalter die Bildausstattungen eine besondere politische und moralische Funktion. In ihnen hingen sogenannte Gerechtigkeitsbilder und andere Gemälde, die die Ratsmitglieder zu vorbildlichem Verhalten anhalten sollten. Diesen Ort einem Maler zu überlassen, der bekennender Nationalsozialist war und seine Kunst in den Dienst des Nationalsozialismus stellte, verbietet sich kategorisch. Bayerlein war in der „Großen Deutschen Kunstausstellung“ von 1937- 1944 mit zahlreichen Werken vertreten; er war ein Nutznießer der Verfemung der Avantgarde und fand Genugtuung in seiner vermeintlichen Überlegenheit gegenüber der inkriminierten ‚entarteten Kunst‘. Als der NSDAP-Kreisleiter und Bürgermeister der Stadt Bamberg, Lorenz Zahneisen, ihm die Aufträge für die Rathaus-Gemälde erteilte, waren die SPD-Stadträte von den Nazis bereits aus dem Rat verbannt, teilweise inhaftiert oder nach Dachau deportiert worden.
Vera Mamerow: Soweit ich weiß, besitzt die Stadt über 191 Bilder direkt aus dem Nachlass sowie zusätzliche Schenkungen und Ankäufe, insgesamt 241 Bilder. Von diesen jedoch sind einige über die Jahre verlorengegangen. Und nein, man muss auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Ich kann ja nicht über den persönlichen Geschmack jeder Amtsleiterin oder jedes Amtsleiters urteilen, in deren Amtsstuben Bayerleins Bilder hängen. Man kann diese schön finden, wenn man das unbedingt will. Doch es verbietet sich kategorisch, dass die Nazi-Kunst, die im Ratssaal und Trausaal hing, diese exponierten Räume schmückt und damit ein peinliches Aushängeschild der Stadt ist. Wer meint, auf diese Weise würden die Gemälde „schamhaft entsorgt“, damit sich die Initiatoren im Licht vermeintlicher moralischer Vorbildlichkeit sonnen können, dem kann ich nur entgegnen, dass die moralische Verurteilung des Dritten Reiches und die Scham darüber, was in seiner Zeit geschah, demokratischer Konsens sein sollte.
Vera Mamerow: Unter Abwägung jedes Einzelfalls könnte man das vielleicht machen, aber ich würde es nicht einfordern wollen.
Vera Mamerow: Es gab den halbherzigen Versuch, die Bilder mit einer Texttafel zu kommentieren, der Text jedoch stellte infrage, ob Bayerlein tatsächlich ein Nazi war und blieb daher vollkommen relativistisch. Es ist immer geboten, NS-Kunst im öffentlichen Raum zu kommentieren und so zur Auseinandersetzung aufzufordern. Ein Wegsperren des braunen Erbes trägt nicht zur Aufklärung bei. Doch muss dafür auch der Ort geeignet sein. Im Ratssaal ist das Umherlaufen und Verweilen vor erklärenden Tafeln neben den Bildern schwer möglich, daher sind wir für die Überführung der Bilder in einen angemessenen Raum.
Es handelt sich bei den Bildern im Ratssaal sehr wohl um Nazi-Kunst, jedoch um eine, für deren Erklärung wir den kunsthistorischen und gesellschaftlichen Zusammenhang brauchen. Die in der öffentlichen Diskussion immer wieder verteidigte „liebliche Landschaft“ ohne explizite Nazi-Symbolik, war typisch für die regimekonforme Malerei der 30er- und 40er-Jahre. In mehr oder weniger unglücklichen Stilverspätungen malte man u.a. bäuerliche Landschaftsidyllen, die wenig mit dem brutalen Regime der Nazis, dem Holocaust und dem Grauen des 2. Weltkriegs zu tun hatten. Sie sind daher, wie der Kunsthistoriker Max Imdahl sagte „von innerer Falschheit“, man könnte sagen, in ihrer Verlogenheit sogar gefährlich, weil sie damals beschönigend und systemstabilisierend wirkten. Einmal mehr wird deutlich, wie sehr diese Bilder einer vernünftigen Aufarbeitung bedürfen. Aber das Gemälde im Trausaal, das eine stillende Mutter zeigt, deren Mann neben ihr die Sense schärft, visualisiert explizit Nazi-Ideologie!
Vera Mamerow: Das ist 40 Jahre her und auch Mitgliedern politischer Parteien darf man Erkenntniszugewinn zugestehen. Als Sopper dies forderte, hatte man sich noch nie kritisch mit diesen Bildern auseinandergesetzt. Die politische Brisanz des Bayerlein-Oeuvres kam, soweit mir bekannt ist, erst in den folgenden Jahren durch die Archiv-Recherchen Grüner Parteimitglieder und Mitglieder der SPD vollumfänglich ans Licht und damit in die öffentliche Diskussion. Sopper hätte unseren Antrag absolut befürwortet.
a) realistisch (Stichwort Kosten: mittlerer, 6-stelliger Bereich) und
b) didaktisch ausreichend?
Vera Mamerow: Für eine didaktische Aufarbeitung wäre eine Ausstellung ausgewählter Bilder geeignet, die diese in Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus in der Stadt Bamberg setzte. Auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der NS-Kunst durch eine von der Uni Bamberg und der Stadt in Kooperation durchgeführte Fachtagung zum Thema wäre wünschenswert.
Die Planungen der Stadtverwaltung finde ich gut und sehe die Umsetzung als realistisch an, wenngleich wir uns wohl noch einige Zeit gedulden müssen. Alles in allem wäre eine kostengünstige Umsetzung anzustreben. Von einem mittleren sechsstelligen Betrag kann m.E. nicht die Rede sein.
Vera Mamerow: Es ist im Moment noch nicht geklärt, wo eine solche Ausstellung stattfinden könnte. Wichtig wäre mir, dass es ein vernünftiges Ausstellungskonzept geben und jegliche Monumentalisierung Bayerleins verhindert werden muss. Er war ein eher provinzieller Künstler, der niemals diese Aufmerksamkeit bekommen hätte, wenn die Avantgarde nicht verfemt worden wäre und er nicht die Unterstützung des Nazi-Regimes genossen hätte.
Nun, unserer Meinung nach ist hier hauptsächlich klar geworden, dass es immer noch eine Menge Unklarheiten gibt. Wenn man sich auf der einen Seite darauf verständigt, dass Fritz Bayerlein Nationalsozialist, Antisemit, Rassist und bis zu seinem Tod bekennender Antidemokrat war, warum bringt man dann andererseits nicht genügend Konsequenz auf und hängt alle Bilder des Malers ab, auch diejenigen, die derzeit noch in verschiedenen Amtszimmern hängen? Wenn das „Warum“ so klar ist, dann können es die Verantwortlichen kaum dem persönlichen Geschmack eines Amtsleiters oder Angestellten überlassen, ob Bayerlein in den ebenfalls öffentlichen Amtsstuben aufgehängt wird oder nicht, Spielräume gibt es hier nicht. Wir gehen sogar weiter und empfehlen, dass man den ganzen Erbvorgang rückgängig macht und alle im städtischen Besitz befindlichen Bilder an die Familie des Malers zurückgibt. Wenn schon konsequent, dann aber richtig. Wir sind auf jeden Fall gespannt, wie sich die „Causa Bayerlein“ weiterentwickelt.